Informationen für Beklagte

Als Vertreter unserer Mandantschaft sind wir zur Beratung der Gegenseite weder berechtigt noch verpflichtet. Wir wollen aber hier einige allgemeine Hinweise geben, um unnötige Nachfragen zu vermeiden.

Ratenzahlung

SchreibtischDie Erfahrung zeigt, dass nicht selten die Beklagten in Wirklichkeit keine materiellen Einwendungen gegen die Klageforderung haben, sondern nur nicht in der Lage sind, diese in einem Betrag zu begleichen. Viele übersehen, dass das im Ergebnis für sie teurer wird, da sie dann zusätzlich die Kosten des streitigen Verfahrens zu tragen haben. Auch wird übersehen, dass es – je nach Verfahrensstand – günstiger sein kann, bei Aussichtslosigkeit des Rechtsstreits eine gütliche Einigung zu suchen und das streitige Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Im Interesse eines Ausgleichs der Interessen sind wir bereit, zwischen Ihnen und unseren Auftraggebern eine Ratenzahlung zu vermitteln. Bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren ist hierzu in der Regel die Anerkennung der Forderung gegenüber dem Gericht Voraussetzung. Im Gegenzug kann die Forderung in Raten bezahlt werden. Sprechen Sie uns an!

Bankverbindung

Häufig taucht die Frage nach unserer Bankverbindung auf, um Zahlungen auf durch uns erwirkte Urteile leisten zu können. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind wir in der Regel allerdings nicht berechtigt. Gern teilen wir Ihnen aber den Zahlungsempfänger, dessen Bank und Kontonummer mit, wenn Sie uns anrufen oder eine kurze Nachricht per email senden. Sie helfen uns bei der Zuordnung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns das Aktenzeichen (auf unseren Briefen unter „Unser Zeichen“) mitteilen.

Weiteres Vorgehen nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens

Nach Rechtskraft eines Urteils und gegebenenfalls Erhalt eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ist in der Regel unser Mandat beendet. Die Verfahren werden hier abgeschlossen und an die Beauftragten unserer Mandanten zurückgegeben. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Gern teilen wir Ihnen aber die Kontaktdaten der Beauftragten unserer Mandanten mit, wenn Sie Fragen haben oder Zahlungen leisten wollen.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen für den Fall, dass Sie die Klage verloren oder teil-verloren haben, erst mit Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses abschließend mitgeteilt werden kann, wie viel zu zahlen ist. Schon aufgrund der mittitulierten Zinsen lohnt es sich allerdings in der Regel, bereits vor Vorliegen des Kostenfestsetzungsbeschlusses den im Urteil festgestellten Betrag zu begleichen. Sprechen Sie uns hierzu an!

Sonstige Informationen

Für sonstige Informationen und Anfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Reiter "Kontakt". Auch hier  helfen Sie uns bei der Zuordnung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns das Aktenzeichen mitteilen.